03 Nov

Call: filmisches Projekt in Niederösterreich „Utopie – Blicke in die Zukunft“ – Ausschreibungsfrist: 15.12.2023

Wir laden junge Menschen ein, ihre Zukunftsvisionen der Stadt St. Pölten und ihres Umlandes filmisch umzusetzen.

Anlässlich der Aktivitäten rund um die Kulturstadt St. Pölten 2024 und das Festival für Gegenwartskultur „Tangente“ lädt die Kulturabteilung des Landes Niederösterreich gemeinsam mit der Stadt St. Pölten im Rahmen dieses Calls junge Menschen ein, künstlerische Projekte zu entwickeln, die ihre Version von einer selbstgestalteten, wünschenswerten Zukunft erzählen.

Präsentiert uns eure Ideen und Wünsche einer künftigen Lebenswelt in Form von filmischen Projekten, ihr habt dabei die freie Wahl des Genres und des Mediums (Von analogem Super 8 Film bis zum Handyfilm (Full HD))
Gefördert werden kann z.B.: die Entwicklung eines Konzeptes/ Treatments
Ausarbeitung eines Drehbuches, Herstellung eines Animationsfilms/ Kurzfilms/ Dokumentarfilms/ Spielfilms. Erstellung von Filmmusik, Erstellung eines Storyboards.

Wir möchten eine selbstermächtigende und positive Auseinandersetzung mit der Zukunft anregen, die sich im Spannungsfeld zwischen Gestaltungsmöglichkeiten und gefühlter Machtlosigkeit bewegt. Künstlerische Projekte eignen sich besonders gut, Emotionen Ausdruck zu verleihen, Visionen zu erschaffen und greifbar zu machen und damit Inspiration für eine bessere Zukunft zu sein.


Zielsetzung:

Junge Menschen sollen ermutigt werden, eigene Zukunftsutopien zu entwickeln und ihre Ideen künstlerisch zu gestalten. Dadurch wird ihnen die Möglichkeit geboten, mit Kunst und Kultur in Berührung zu kommen und die eigene künstlerische Kompetenz zu erweitern.

Dieser Call möchte im Sinne der Kulturstrategie des Landes Niederösterreich
+ einen Beitrag schaffen, St. Pölten und sein Umland im Rahmen des Kunst- und Kulturschwerpunkts St. Pölten 2024 als Modellregion für Kunst und Kultur nachhaltig zu stärken;
+ dazu dienen, eine kreative Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Themen wie Nachhaltigkeit und Klimaverantwortung anzuregen.

Teilnahmekriterien:
Der Call richtet sich an junge Menschen im Alter zwischen 14 und 29 (Einzelpersonen, Personengruppen oder Vereine), die ein filmisches Projekt in Niederösterreich mit inhaltlichem Bezug zur Themenstellung umsetzen möchten.

Einreichunterlagen:
Einreichformular
+ Projektbeschreibung
Kostenaufstellung und Finanzierungsplan
+ Darstellung der eingebrachten Eigenleistungen (Aufzeichnung der erbrachten Arbeitsstunden)

Einreichfrist: 26. September 2023 bis 15. Dezember 2023
Projektzeitraum: 01. Jänner bis 31. Dezember 2024

Wer entscheidet?
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet die Abteilung für Kunst und Kultur des Landes Niederösterreich gemeinsam mit der Stadt St. Pölten auf Basis der Empfehlung einer eigens nominierten Fachjury.

Unterstützungshöhe:
Ausgewählte Projekte erhalten eine Unterstützung von bis zu € 5.000,–, die je zur Hälfte vom Land Niederösterreich und der Stadt St. Pölten finanziert werden.

Durchführungsnachweis:
+ Belegexemplar inkl. Kultur NÖ-Logo und Logo der Stadt St. Pölten
+ Projektbericht
+ die zweckmäßige Verwendung der Fördermittel ist durch eine Abrechnung eindeutig zu belegen.
Zudem wird um (Foto-)Dokumentation während der Projektumsetzung gebeten.

Das Land Niederösterreich plant, ausgewählte Projekte zu veröffentlichen. Mit Förderannahme stimmen die Projektverantwortlichen den Veröffentlichungen zu.

Einreichstelle:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung für Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Mail: post.k1@noel.gv.at

Impressum:
Für den Call „Utopie – Blicke in die Zukunft“ verantwortlich: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung für Kunst und Kultur, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, post.k1@noel.gv.at , Abteilungsleiter: Mag. Hermann Dikowitsch

Kontakt: Eva Machherndl (02742/9005/13051) und Mag. Peter Zanzinger (02472/9005/12781)

Rechtsgrundlage:
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf folgenden rechtlichen Grundlagen: NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 und der Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz (veröffentlicht am 16.11.2021).
Diese rechtlichen Grundlagen können im Internet unter http://www.noel.gv.at/noe/Kunst-Kultur/Richtlinien-Voraussetzungen.html eingesehen werden.







Schreibe einen Kommentar